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A.G.B.

REISEBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen, die Fly Brazil auf Grundlage der Konditionenempfehlung des Deutschen Reisebüro-Verbandes (DRV) erstellt hat, regeln das Rechtsverhältnis für alle Reiseverträge zwischen den Kunden und Fly Brazil und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651 a-l BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt und vor der Buchung durch das vermittelnde Reisebüro bzw. durch Fly Brazil übermittelt.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem Reiseveranstalter die Annahme - auch durch schlüssiges Verhalten- erklärt.
1.2 Für die Vermittlung der von Fly Brazil veranstalteten Reisen stehen Reisebüros und Buchungsstellen zur Verfügung, die beraten und Anmeldungen für diese Reisen entgegennehmen. Sie sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Sie treten lediglich als Vermittler auf. Von Kunden speziell geäußerte Wünsche müssen von Fly Brazil ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Reisevertrages.

2. BEZAHLUNG

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises, höchstens jedoch € 256,- pro Reiseteilnehmer fällig. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Fly Brazil berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Fly Brazil die gem. Ziffer 5.2 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz vom Reisenden verlangen. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei Direktinkassovereinbarung wird die Anzahlung und die Restzahlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines vom Kunden direkt an Fly Brazil vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Das Reisebüro leitet hierbei an Fly Brazil bei Buchung die vollständige Adresse des Kunden weiter. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch seitens des Reiseteilnehmers auf Erbringung der Reiseleistung.
2.2 Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort fällig.
2.3 Bei sehr kurzfristigen Buchungen besteht die Möglichkeit, die Reiseunterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Fly Brazil berechnet dann pro Buchung einen Zuschlag von € 15,-. Werden die Reiseunterlagen erst am Flughafen bezahlt, fällt ein Zuschlag von € 12,- pro Buchung an. Sie kunnen Ihre Reiseunterlagen am die Holland Handling shalter abholen im Departurehall 2.
2.4 Der Reiseveranstalter darf den restlichen Reisepreis vor Reiseantritt verlangen, wenn er sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Fly Brazil hat dieses Insolvenzrisiko bei der AachenMünchener Versicherung AG abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber dem der AachenMünchener Versicherung AG im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Insolvenz des Veranstalters verbrieft, befindet sich bei den Reiseunterlagen.

3. LEISTUNGEN

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben der Reisebestätigung sowie aus der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibung des Fly Brazil - Programms, unter Berücksichtigung der landesüblichen Besonderheiten, auf die in den Unterlagen des Reiseveranstalters gesondert hingewiesen wird. Veränderungen der Vertragsinhalte sowie Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Fly Brazil. Fly Brazil behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
3.2 Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch Fly Brazil.
3.3 Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Fly Brazil, sofern sie in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind. Grundlage für Leistungen ist der Prospekt, hoteleigene Prospekte sind für Fly Brazil nicht bindend. Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und an den Zielorten sind - soweit in der Reisebeschreibung nicht anders angegeben - Fremdleistungen, also keine eigenen Leistungen der Firma Fly Brazil.

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind

5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Rücktrittskosten
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), kann Fly Brazil angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von Fly Brazil berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Fly Brazil nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte nachfolgend aufgeführte Pauschale.
5.2.1 Stornierungskosten
a. bis 42 Tage ( exklusiv) vor Abreise 20% des Reisepreises, zzgl. der für die eventuell abgeschlossenen Reiseversicherungen fälligen Versicherungsprämien (gilt für alle im folgenden genannten Prozentsätze).
b. ab dem 42. Tag ( inklusiv) bis zum 28. Tag ( exklusiv) vor der Abreise 35% des Reisepreises
c. ab dem 28. Tag ( inklusiv) bis zum 21. Tag ( exklusiv) vor der Abreise 40% des Reisepreises
d. ab dem 21. Tag ( inklusiv) bis zum 14. Tag vor ( exklusiv) der Abreise 50% des Reisepreises
e. ab dem 14. Tag ( inklusiv) bis zum 5 Tag ( exklusiv) vor der Abreise 75%Reisepreises                                                                                                        
f. ab dem 5. Tag ( inklusiv) bis zum Tag vor dem Abflug ( exklusiv) vor der Abreise 90% des Reisepreises
g. am Reisetag und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
5.3 Umbuchungen
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Pauschalreisen und 95. Tag bei Gruppenreisen können Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart („Umbuchung”) gegen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden entgegengenommen werden. Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang der Umbuchung und dem damit verbundenen Mehraufwand, liegt jedoch bei mindestens € 20,- pro Reiseteilnehmer. Umbuchungswünsche des Kunden nach dem Ablauf o.g. Fristen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß den Ziffern 5.2.1 bis 5.2.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.4 Ersatzpersonen
5.4.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Fly Brazil kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Deshalb ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, auf Anforderung von Fly Brazil unverzüglich die erforderlichen Angaben über den Dritten zu machen, damit die Voraussetzungen für den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers geprüft werden können. Fly Brazil ist nicht verpflichtet, den Dritten bis zur Übermittlung der Angaben als Reiseteilnehmer zuzulassen.
5.4.2 Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Reisende in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird sich Fly Brazil bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solch einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Der Kunde kann an einer mindest gleichwertigen Reise teilnehmen, wenn Fly Brazil in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Sofern Fly Brazil zu einem solchen Angebot nicht in der Lage ist oder auch auf Wunsch des Kunden, erhält dieser den eingezahlten Reisepreis zurück.
c. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt  führenden Umstände nachweist und er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES AUF GRUND AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

Sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende können den Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter kann für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen.
Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen

9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmanns für:
a. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger;
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 3, sofern Fly Brazil  nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung erstreckt sich auch auf ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Fly Brazil  bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Eine Haftung besteht nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet sind.
10.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.5 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Übereinkommen von Montreal, soweit das Abkommen Anwendung findet. Dieses Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen
10.6 Bei Buchung einer Teilleistung (nur Flugbeförderung oder nur Hotelunterkunft) ist Fly Brazil lediglich Vermittler, nicht aber Reiseveranstalter. Reiseveranstalter ist entweder das buchende Reisebüro, wenn es sich als Reiseveranstalter betätigt, sonst der Anbieter der Leistung (Fluggesellschaft oder Hotelier). Eine Haftung seitens Fly Brazil ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung, sofern eine solche eingesetzt ist, zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist von Fly Brazil keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, oder ist die zuständige Reiseleitung für den Kunden nicht erreichbar, so ist der Reisende verpflichtet, sich an die Kontaktadresse des Reiseveranstalters im jeweiligen Zielgebiet zu wenden. Falls auch unter dieser Kontaktadresse niemand erreichbar ist, ist der Reisende verpflichtet, den Reiseveranstalter unter der  Telefon-Nr. 0211/42163300 oder der Fax-Nr. 0211/42163309 zu benachrichtigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine Ersatztransportmöglichkeit zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls ein Gast den Flug aus eigenem Verschulden versäumt. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/ VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter Fly Brazil, Flughafen Düsseldorf, 40474 Düsseldorf, unter Angabe von Kunden- und Reisenummer geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte Schweben zwischen dem Reisenden und Fly Brazil Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert bzw. der Reiseveranstalter den geltend gemachten Anspruch schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise

13. ABTRETUNGSVERBOT

Eine Abtretung der Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Mitreisende und/oder Ehegatten, ist ausgeschlossen.

14. SONSTIGE HINWEISE

14.1. Zusatz- und Kinderbetten: Dreibettzimmer sind grundsätzlich Doppelzimmer mit Zustellbett. Zusatzbetten und Kinderbetten müssen grundsätzlich vor Reiseantritt bestellt werden.
14.2. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Insoweit fällt für ein Kind unter 2 Jahren jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,- an. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringt Fly Brazil ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett oder im Appartement unter. Maßgeblich sind die im Katalog ausgeschriebenen Ermäßigungen.
14.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist Fly Brazil berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen

15. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, sowie deren evtl. Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

16. VERSICHERUNGEN

16.1. Fly Brazil empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, damit der Kunde bei einer Stornierung aus wichtigem Grund für die in Ziffer 5.2 aufgeführten Stornoentschädigungen bis auf einen vereinbarten Selbstbehalt Versicherungsschutz erlangt. Außerdem sind hier die Mehrkosten bei einer vorzeitigen Rückreise sowie die Zusatzkosten einer nachträglichen Rückreise abgedeckt. Die Einzelheiten und Gründe, die im Falle eines Reiserücktritts Versicherungsschutz gewähren, sowie die speziellen Obliegenheiten des Reiseteilnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls, entnehmen Sie bitte der Versicherungspolice.
Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der  geschuldeten Stornoentschädigung an Fly Brazil befreit; er hat lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.
16.2. Fly Brazil empfiehlt außerdem dringend den Abschluss des Urlaubs-Komplettschutzes.

17. KRANKHEITSFALL

Für Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen, hat der Teilnehmer selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Fly Brazil zu vertretenden Reisemangel beruht. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Reisenden hat dieser selbst zu tragen. Es wird daher der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen. Wenn der Gesundheitszustand des Reisenden zu Bedenken Anlass gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen.

18. FLUGDURCHFÜHRUNG

Alle im Prospekt aufgeführten Flüge sind, wo nicht anders erwähnt, als Direktflüge geplant. Aus programm-technischen Gründen müssen wir uns in Ausnahmefällen Zwischenlandungen vorbehalten. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und auch des Fluggerätes, sofern dies wegen behördlicher Anordnungen oder aus technischen von Fly Brazil nicht zu vertretenden Gründen erforderlich ist, bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit die An- und Abreisezeiten dadurch nicht wesentlich verlängert werden. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Fly Brazil bittet um Verständnis, wenn aus flugorganisatorischen Gründen der Hinflug in die Abendstunden und/oder der Rückflug in die Morgen- bzw. Vormittagstunden fällt.

19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

19.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
19.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
19.3. Für Druck- und Rechenfehler haftet Fly Brazil nicht.
19.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder eines Teiles dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge

20. ALLGEMEINES

Alle personenbezogenen Daten, die Fly Brazil zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde besitzt gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung. Der Reisende kann Fly Brazil nur an dessen Sitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen von Fly Brazil gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Fly Brazil maßgebend.

Veranstalter:
Fly Brazil
Redactiestraat 6
1321 NL Almere, Holland
Internet: www.flybrazil.de

Das Scannen, Digitalisieren, Kopieren oder Nachzeichnen von Fotos, Abbildungen, Katalogseiten, auch von Teilen, Ausschnitten oder Bilddetails ist urheberrechtlich untersagt. Dies wird bei Zuwiderhandlung zivil- und strafrechtlich verfolgt und zieht in jedem Falle Schadensersatzforderungen nach sich.

 

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